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Artikel Tagged ‘Abmahnung’

bigger.cc als neues Abmahnopfer? [updated]

12. Dezember 2009 73 Kommentare

Seit Anfang Oktober bin ich mit einigen “Spaßprojekten” Kunde bei ServCity. Meine Erfahrungen mit Qualität und Kundenservice hatte ich an anderer Stelle bereits verbloggt.

Dank Googles Algorithmen taucht dieser Artikel bei der Suche nach ServCity mittlerweile auf der ersten Trefferseite auf. Das reicht der Firma aus Lemgo offenbar, um mir nun offen mit einer anwaltlichen Abmahnung zu drohen:

Abmahnung

Da mein Artikel ausschließlich auf (belegbaren) Fakten basiert, räume ich – trotz der oft nicht nachvollziehbaren Rechtssprechung – meinem Provider keine großen Chancen ein. Gerne weise ich an dieser Stelle auch auf der Streisand Effekt hin, den schon andere Unternehmen (z.B. Jack Wolfskin oder PearC) in letzter Zeit zu spüren bekamen.

[UPDATE]

Abmahnung2Offenbar habe ich nun doch nicht mehr bis Montag Zeit. Arbeitet da ein fleißiger Rechtsanwalt auch am Samstag?

[/UPDATE]

[UPDATE2]

Es geht ja doch! Gestern Abennd kam noch eine Kündigung von der ServCity Buchhaltung mit Kündigungstermin 1.4.2010. Unbequeme, weil bloggende, Kunden zu gehen, kann ich immerhin _irgendwie_ nachvollziehen. Auch wenn der Text natürlich Nonsense ist:

Sehr geehrte(r) Herr Sebastian Stiffel,
Hiermit bestaetigen wir Ihre Kuendigung des Vertrages zum Ende der Laufzeit.
Kuendigungstermin: 01.04.2010
[...]
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfuegung und hoffen auf Ihre
Zufriedenheit
.

[/UPDATE2]

Was sagen denn meine juristisch bewanderten Leser dazu? Oder Blog-Kollegen, die ähnliches erlebt haben?

Sie lernen es nicht mehr… Dieses Mal: Jack Wolfskin

20. Oktober 2009 1 Kommentar

Warum müssen Deutsche Konzerne eigentlich immer gleich zur Anwaltskeule greifen? Sind es ihre Anwälte, denen dank Wirtschaftskrise die Felle Fälle ausgehen?
Besonders amüsant wird das Vorgehen der Firmen, sobald so ein Fall wie hier zum PR-Desaster geworden ist.

JackWolfskin.png

Die Hintergrundgeschichte kurz zusammengefasst: Jack Wolfskin verkauft Produkte, die das Gefühl von “Freiheit und Abenteuer” vermitteln sollen oder wie die Firme es selbst ausdrückt: “Draussen zu Hause – Outdoor ist unser Thema”. Markenzeichen ist eine Wolfstatze. Und genau dieses ist nun Stein des Anstoßes: Jack Wolfskin hat mehrere Anbieter auf dem (alternativen) Marktplatz DaWanda wegen Verwendung von Pfoten abgemahnt.

Aus der daraufhin vom Unternehmen veröffentlichten Pressemitteilung (die weder Reue noch Einsicht enthält) zwei kurze Zitate:Tatze.png

Die typische Jack Wolfskin Tatze ist als Marke geschützt. Daher dürfen Dritte keine ähnlichen oder identischen Zeichen für ähnliche und identische Waren, wie sie Jack Wolfskin anbietet, im geschäftlichen Verkehr benutzen.

Cleverer Schachzug vom Unternehmen. Das musste auch die “taz” schon spüren, die sich ihr Logo nicht hat schützen lassen.

Leider ist es notwendig, auch verhältnismäßig kleine Anbieter mit einer Abmahnung und entsprechender Kostenerstattung zu kontaktieren.

Wieso ist das notwendig? Andere (namentlich zum Beispiel Google und Apple) schaffen es doch auch, zuerst freundliche eMails zu versenden.

Fazit

Freiheit predigen und Abmahnungen trinken versenden passt einfach nicht zusammen. Deshalb landet hier ein weiteres Unternehmen auf meiner schwarzen wird-nicht-mehr-gekauft Liste.
Und sich die Geschichte für Jack Wolfskin gelohnt hat? Das jahrelang optimierte Image lässt sich im Internet binnen Tagen zerstören (siehe Screenshot oder Wikipedia). Welchen Schaden hätten hingegen handgebastelte Tierpfoten dem Konzern verursacht?

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Hackintoshbauer PearC mahnt Blogger ab [updated 2]

30. April 2009 1 Kommentar

cafedigital.jpg

Bei Oli im Twitter Feed gelesen kann ich euch diese Info nicht vorenthalten:

Roland, Betreiber des Blogs Café Digital wurde wegen diesem Artikel vom deutschen Hackintosh-Hersteller PearC (HyperMegaNet UG) abgemahnt. Der ursprüngliche – dank Googles Cache Funktion – objektiv geschriebene Artikel behandelt die rechtliche Situation von OS X auf Dosen sowie Hintergründe zur Firma aus Wolfsburg.

Auf das Angebot eines Interviews wurde seitens PearC angeblich bisher verzichtet. Blogger abzumahnen, anstatt den offenen Dialog zu suchen ist immer ein unfeiner Schritt, auch wenn der Artikel veraltet war. Unter anderem ist die Gesellschaft mittlerweile gegründet und die Bestellung nicht mehr nur per Vorkasse möglich.

Per eMail erhielt ich folgende Antwort von PearC:

[...] und freuen uns über jegliche Aktivität in der Blogger-Szene,insbesondere natürlich über Einträge, die uns thematisieren, sowohl positiv als auch kritisch, beziehungsweise negativ.Was uns jedoch weniger gefällt, sind vorsätzlich verbreitete Unwahrheiten. Dies war in dem von Ihnen erwähnten Blog der Fallund auch nach mehrmaligem Hinweisen und einer 2monatigen Frist wurde der entsprechende Eintrag leider nicht korrigiert. [...]

[update]

Jan Spitzmacher, ein Mitarbeiter von PearC teilte mir soeben folgende Informationen mit, die ich vorerst ungeprüft übernehme. Hoffentlich kommt Feedback von Roland.

  • es hätte sowohl vor als auch nach der Abmahnung das Angebot eines Interviews gegeben
  • der betreffende Zusatz “in Gründung” sei gemäß BGB nötig bis die Eintragung ins Handelsregister erfolgt ist
  • von Anfang an wären verschiedene Zahlungsmethoden zur Verfügung gestanden

[/update]

[update 2]

Hier das Statement von Roland:

* es hätte sowohl vor als auch nach der Abmahnung das Angebot eines Interviews gegeben

Hat es in der Tat. Worauf wir auch ein solches in Aussicht gestellt haben und gerade dabei waren, uns den Kopf über die exakten Inhalte zu zerbrechen, als uns die Abmahnung erreichte…

* der betreffende Zusatz “in Gründung” sei gemäß BGB nötig bis die Eintragung ins Handelsregister erfolgt ist

Korrekt. Es handelt sich allerdings nicht um eine herkömmliche GmbH mit der ihr eigenen Kapitaleinlage, sondern um eine Unternehmergesellschaft (UG), also die “kleine GmbH” (mit einer Kapitaleinlage von minimal 1 EUR statt der 25.000 EUR der GmbH) die seit 2008 vom Gesetzgeber als preiswertes Gegenstück zur britischen Limited ermöglicht wurde, “haftungsbeschränkt” ist und unseres Wissens (zumindest hier im Rhein-Main Gebiet) wesentlich schneller ins HR eingetragen wird als die normale GmbH. Wir hätten vermutlich den Aspekt der minimierten Kapitaleinlage und die daraus erwachsenden besonderen Implikationen der Haftungsbeschränkung im Artikel deutlicher machen müssen. Denn darum ging es uns eigentlich. Der Terminus “noch nicht geschäftsfähig” war insofern nicht korrekt und wurde deswegen ja auch abgemahnt.

* von Anfang an wären verschiedene Zahlungsmethoden zur Verfügung gestanden

Das war mir bei der doch recht intensiven Inaugenscheinnnahme der Website und des Shops – mit dem suchenden Blick des potenziellen Bestellers! – Anfang Februar nicht aufgefallen. Obwohl ich sehr genau danach gesucht hatte. Vielleicht wurde sie ja nachgerüstet? Später? Keine Ahnung. Wir lernen jedenfalls daraus, in Zukunft generell datierte Screenshots zu machen, um nicht aus der Erinnerung heraus argumentieren zu müssen. Man lernt eben nie aus ;-)

[/update 2]