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PayPal “Käuferschutz” bei Produktfälschungen via eBay

1. November 2010 11 Kommentare

Der eine oder andere mag es bei Twitter gelesen haben: auf dem Rückflug aus den USA hat ein Flugbegleiter von US Airways versehentlich meine Kopfhörer kaputt gemacht. Apropos: Heute, nach über 6 Wochen, kam der Scheck der Fluggesellschaft an.

Da ich mit den alten Kopfhörern sehr zufrieden war, sollten es nochmal die gleichen werden: Sennheiser CX400 II Precision. Einen ganz netten Testbericht zum In-Ear Kopfhörer gibt es z.B. hier. Aufgrund des satten Klangs eignet er sich auch gut für Hörbücher (Download Hörbücher bei audible).

Laut Vergleichsseiten fangen die Preise der deutschen Shops so bei 45€ an (Amazon). Bei eBay fand ich jedoch auch ein günstiges Angebot aus England. “the-stripes” (aka Anthony Clarke aus Essex) heißt der Shop, der massenhaft Sennheiser unters Volk bringt. Bei 99,6% positiven Bewertungen (über 2500 insgesamt) muss man sich ja keine Gedanken machen – dachte ich.

Falsch gedacht! Dass das, was bei mir ankam, kein Original ist, erkennt jeder Laie sofort. Falsche Materialien, miese Verarbeitung (Fehler eingeschlossen), unterirdischer Klang. Hier ein paar Fotos der “Sennheiser”:

Äußerlich hätte man es der Verpackung wohl nicht angesehen, aber im Inneren stimmt fast nichts. Selbst die mitgelieferte Hülle wirkt billigst.

1. Verkäufer kontaktieren

Anthony zeigte sich schockiert. Allerdings schien die Antwortmail aus Textbausteinen zu bestehen, so schnell tippt kein Mensch. ;)

Ich solle die Kopfhörer auf eigene Kosten nach England retournieren. Das Geld bekäme ich nach einer Prüfung der Kopfhörer samt Versandkosten zurück. Öhm: NEIN! Weitere Diskussionen liefen ins Leere.

2. Sennheiser informieren

Der Einfachheit halber zitiere ich hier die Antwort des Sennheiser Kundendienstes:

Nach Europa kommen die asiatischen Fälschungen nahezu ausschließlich über Internetauktionsplattformen wie ebay. Äußerlich sind die Plagiate zunehmend nicht von unseren Originalen zu unterscheiden, sondern oft erst nach einer Demontage des Gerätes, weshalb wir davon absehen müssen, jedem Internetplattform-Kunden zu bestätigen, ob er definitiv eine Fälschung gekauft hat.

[...]

Für betrogene Käufer können wir leider nicht mehr tun, außer darauf hinzuweisen, dass wir den Verkauf von Sennheiser-Produkten auf Internetplattformen beobachten und je nach Einzelfallentscheidung auch rechtliche Schritte gegen den Verkäufer einleiten.

3. PayPal einschalten

“Wozu gibt es denn den PayPal Käuferschutz?” – dachte ich mir. Also den Fall bei PayPal gemeldet. Reaktion des Verkäufers: Widerspruch.

Zwei Tage später dann eine eMail von PayPal:

Wir brauchen von Ihnen den Nachweis eines unabhängigen Dritten, der bestätigt, dass die Ware nicht authentisch ist.

Und so gehen Sie vor:

1. Bitte wenden Sie sich an einen Händler, Sachverständigen, Gutachter oder eine andere unabhängige Organisation.
[...]
Ebenfalls gut zu wissen: Wir können Sie leider nicht für eine eventuelle Gebühr, die für das Gutachten anfällt, entschädigen.

Danke für Ihre Mitarbeit und Ihr Vertrauen in uns.

OK, ich als Geschädigter muss als auf meine Kosten ein Gutachten erstellen lassen. Händlerschutz sozusagen, aber das Dings hieß doch anders, oder? Lustiges Detail am Rande. In der eMail ist von 10 Tagen die Rede. Online sieht es mit den Fristen ein wenig anders aus: Bis zum 4.11. (3 Tage!) habe ich noch Zeit…

Ja, ich reiche ein unabhängiges Gutachten ein. Aber nicht wegen den paar Mücken, sondern um gegen solche Händler etwas zu unternehmen!

Frage an meine Leser: hattet ihr schon vergleichbaren Ärger mit eBay und Paypal?

[MacEee] Versteigerung bei eBay [updated]

24. Mai 2009 6 Kommentare

[UPDATE]

Es geht in die Schlussphase… Wer mitbieten möchte, hat heute nur noch bis 17:35 Uhr Gelegenheit dazu.
Kleines Schmankerl für bigger.cc Leser: Wer in der Kaufabwicklung das Stichwort “bigger.cc” verwendet, bekommt zusätzlich gratis noch

  • 2 Apple Aufkleber sowie
  • anfänglicher “Softwaresupport” via eMail und
  • eine SD-Karte mit Treibern, Anleitungen und Links

dazu. Fragen zum Angebot? Einfach stellen!

[/UPDATE]

Mein MacEee hat nach einigem Hin- und Her (Stichwort: “Copyrightschulung”) doch seinen Weg zu eBay gefunden.

maceee.jpg maceeeeee-1242978385-57.jpg.jpeg

Wer mitsteigern möchte, findet die Auktion HIER.

R.I.P. eBay

18. April 2009 1 Kommentar

Datum des Artikels: 1. April 2011

Wie gerne erinnern wir uns noch an früher zurück…

ebaylogo.jpg

Dieses einst größte Auktionshaus im Internet. Wie praktisch es war, als es noch seinen Zweck erfüllt hat:

  • private Käufe und Verkäufe
  • günstig und übersichtlich

abzuwickeln.

Als man – statt alles zum Elektroschrott zu bringen – selbst für die unmöglichsten Dinge noch einen Abnehmer fand. Auch wenn es nur ein bis zwei Euro waren.

Anfang 2009 entschied sich die Geschäftsleitung jedoch dazu, das Handeln für private Nutzer Schritt für Schritt immer unattraktiver zu gestalten, was den langsamen Tod des Auktionsgedankens nach sich zog. So wurde beispielsweise für 26 wichtige Kategorien festgelegt, dass innerdeutsch keine Versandkosten mehr berechnet werden dürfen. Wer geht schon das Risiko ein, bei einem Abverkauf Verlust zu machen? Oder anders herum: Kalkulierte man das Porto in den Angebotspreis mit ein, war dafür anschließend die volle Verkaufsprovision zu zahlen.

Diese “Professionalisierung” führte nicht zu dem vom Management gewünschten Effekt, mit anderen Plattformen (wie z.B. Amazon) konkurrieren zu können. Im Gegenteil: Das ausbleiben der oft attraktiveren Privatauktionen bescherte dem Internetriesen einen massiven Verlust an Nutzern.

Lachender Dritter: Auf dem vor 2 Jahren international gestarteten, werbefinanzierten Dienst “Google Marktplatz” (Google Marketplace) beta wurden 2010 von über 100 Millionen angemeldeten Mitgliedern bereits knapp zwei Milliarden Artikel versteigert.

googlemarkt.jpg