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Zensur wird real! Jetzt handeln!

18. Juni 2009 3 Kommentare

Am heutigen Donnerstag, den 18. Juni 2009 um kurz nach 20 Uhr haben die Schergen Bundestagsabgeordneten von SPD und CDU/CSU beschlossen,

Art. 5, Abs. 1 GG

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. [...] Eine Zensur findet nicht statt.

auszuhöhlen.

Zum ersten Mal seit

haben wir in Deutschland wieder ein wirksames Zensur-Gesetz.

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Damit beweisen die beiden “Volksparteien” erneut, dass sie im Jahr 2009 nicht mehr wählbar sind!
Wer Grundrechte wissentlich mit Füßen tritt und auf die Stimme des Volkes und der Vernunft (ich erinnere an die über 130.000 Petitions-Unterzeichner) nicht hören will, muss dringend daran bei der nächsten Bundestagswahl “erinnert” werden.

Ich bitte, alle Leser, die sich mit diesem Thema auseinander gesetzt haben

Außerdem gilt es zu bedenken, ob

Art. 20, GG

schon zur Anwendung zu bringen ist:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Was uns bevorsteht…

20. April 2009 2 Kommentare

Keiner sagt oder tut was dagegen. Ein Beitrag von choel aus dem Heise-Forum lädt zum kritischen Nachdenken über die neuesten Zensurpläne unserer deutschen Regierung ein:

Mit einem Ermächtigungsgesetz (KiPo Sperren) übertrug in der Bundesrepublik der Deutsche Bundestag zeitweise der Regierung bzw. dem BKA die befristete Befugnis zur Gesetzgebung. Nach der Jahrtausendwende kam es zu mehreren derartigen Gesetzen, die eigentlich der Verfassung widersprachen und anfänglich mehrfach vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurden.

Sie wurden letztlich verfassungsrechtlich toleriert, da sie mit Zweidrittelmehrheit beschlossen wurden, die auch zur Verfassungsänderung ausgereicht hätte.

Wenn ohne nähere Kennzeichnung vom Ermächtigungsgesetz gesprochen wird, ist jenes gemeint, das am 17. April 2009 beschlossen und am 20. April verkündet wurde, das Gesetz zur Behebung des Zugangs Volksfeindlichen Propagandamaterials. Es wurde von den Christdemokraten um Ursula v. d. Leyen und Wolfgang Schäuble beantragt und von SPD und weiteren bürgerlichen Parteien unterstützt; die kleinen Parteien hofften, damit weitergehende Machtansprüche der Christdemokraten eindämmen zu können. Gegen das Gesetz stimmten nur die 94 anwesenden Abgeordneten der SPD. Abgeordnete, die bereits verhaftet worden waren, wurden als „unentschuldigt fehlend“ betrachtet.

Dem Gesetz zufolge durfte künftig die Bundesregierung bzw. das BKA willkürlich Bürger verhaften, da eine rechtliche überprüfung den Überprüfenden selbst strafbar gemacht hätte. Das Gesetz war durch zwei Einschränkungen zeitlich begrenzt. Einerseits sollte es nur für die Dauer der gegenwärtigen Regierung gelten; dieser gehörten damals auch Nichtchristdemokraten an. Anderseits war die Dauer grundsätzlich für höchstens vier Jahre angesetzt.

Mit diesem Ermächtigungsgesetz wurde die Christdemokratische Diktatur weiter verfestigt, nachdem bereits mehrere Verordnungen zum Kampf gegen den internationalen Terror des Innenministers den Christdemokraten weitreichende Möglichkeiten der Bekämpfung ihrer Gegner gegeben hatten. Es bildete bis Mai 2021 somit die rechtliche Grundlage.

Seit Juni 2009 saßen in Merkels Regierung nur noch gefügige JA-Sager. Außerdem wurde das Kabinett im Laufe der Zeit durch zahlreiche Sonderbeauftragte weiter entmachtet. Im November 2009 wurde der Bundestag mit einer christdemokratischen Einheitsliste neu gewählt. 2013 und 2015 verlängerte der Bundestag das Ermächtigungsgesetz, 2019 wurde es per Führererlass verlängert.

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland von 1949 machte Ermächtigungsgesetze eigentlich unmöglich, da es nur die ausdrückliche Änderung des Verfassungstextes erlaubt. Heute macht man u.a. die Finanzkrise für diese folgenschwere Entwicklung damals verantwortlich. Historiker sind sich jedoch nicht einig – auch die politisch kultivierte Terrorangst und nicht zuletzt die damit verbundene Polarisierung zwischen den verschiedenen Religionen spielte sicherlich auch eine Rolle.